Strukturen der BAG ÖRT: Mitgliederversammlung und Vorstand
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der BAG ÖRT. Sie tagt mindestens einmal pro Jahr und trifft alle Grundsatzentscheidungen. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme (ausgenommen sind Ehrenmitglieder). Sie ist insbesondere zuständig für die Wahl bzw. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer/in. Des Weiteren entscheidet sie über Satzungsänderungen und über den Mitgliedsbeitrag. Die Mitgliederversammlung verabschiedet das Jahresarbeitsprogramm und den Haushaltplan für das kommende Kalenderjahr.
Vorstand
Der Vorstand der BAG ÖRT wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Der Bundesvorstand besteht aus dem/der Bundesvorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/einer Schatzmeister/in, sowie bis zu vier Beisitzern/innen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Vorstands sind in der Satzung zu finden.
Vorsitzender: Prof. Dr. Frank Elster
Stellvertretender Vorsitzender: Udo Beireis
Stellvertretender Vorsitzender: Jochen Kupp
Schatzmeisterin: Annett Schmidt
Beisitzerin: Christiane Mikuteit
Beisitzer: Frank Numan
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung, die Sie hier downloaden können.