14.10.2020 12:20 Alter: 98 days
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Weisung vom 03.08.2020: Coronavirus SARS-CoV-2 Krise – Auszahlung temporärer coronabedingter höherer Maßnahmekosten für Arbeitsmarktdienstleistungen
Mit der Fortsetzung der Maßnahmen in alternativer Durchführungsform oder im Präsenzbetrieb bzw. in alternierenden Formen kann es im Hinblick auf die Auflagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Ausnahmefällen zu temporären Mehrkosten kommen. Die damit verbundenen Prozesse der Zahlbarmachung dieser coronabedingten Mehrkosten werden in folgender Weisung (gültig ab dem 03.08.2020) beschrieben. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind unter folgendem Link veröffentlicht.