20.02.2023 21:01 Alter: 29 days
Kategorie: JUGENDPOLITIK

Eckpunkte zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung sind gesetzt


Im Jahr 2025 soll Schluss sein mit dem Kindergeld - und stattdessen die Kindergrundsicherung kommen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat die Eckpunkte für die geplante Kindergrundsicherung vorgelegt. In dem Papier wird die Kindergrundsicherung als "eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorgaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode" bezeichnet. Mit ihr solle "nicht nur das Leistungsniveau" der Finanzhilfe erhöht werden, "sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf" erreicht werden. Die geplante Kindergrundsicherung soll demnach aus zwei Teilen bestehen: zum einen aus einem Garantiebetrag, der unabhängig vom Einkommen der Eltern und für jedes Kind in gleicher Höhe ausgezahlt werden soll. Diese Komponente soll das derzeitige Kindergeld ersetzen. Zum anderen soll die künftige Grundsicherung einen altersgestaffelten Zusatzbeitrag beinhalten - bei diesem fließt die Höhe des Einkommens ein. Der geplante Garantiebetrag soll mindestens in Höhe des dann geltenden Kindergeldes ausgezahlt werden - derzeit würde das einen Betrag von 250 Euro bedeuten. Eingerechnet werden sollen auch heutige Leistungen wie steuerliche Kinderfreibeträge, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe für Kinder und Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sollten volljährige Kinder bei den Eltern ausziehen, soll der Garantiebetrag direkt an sie ausgezahlt werden.