Lohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung wird steigen
Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der Weiterbildung wird in den kommenden Jahren kräftig steigen. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB). Die Tarifvertragsparteien wollen den Mindestlohntarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklären lassen. Damit würde dieser für alle direkt tarifgebundenen Betriebe und zudem für alle der insgesamt rund 32.000 pädagogisch Beschäftigten in der öffentlich geförderten Weiterbildung gelten. Die Tarifeinigung sieht vier Erhöhungsschritte vor:
Ab dem 1. Januar 2023 um 4 Prozent,
ab dem 1. Januar 2024 um weitere 4 Prozent,
ab dem 1. Januar 2025 um weitere 4,25 Prozent,
ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4,5 Prozent.
Weitere Informationen sind auf dem Jugendhilfeportal verfügbar.