ÖRT-Talk: Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit
Wir möchten mit Ihnen analysieren, wie wichtig die Bedeutung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende im sozialen Bereich ist bzw. ob die aktuelle Einschätzung der Bundesregierung der sozialen Arbeit - und hier auch der Jugendsozialarbeit - mehr schadet als förderlich ist. Wir möchten Ihre Fallbeispiele und Erfahrungen aus der Praxis hören und gemeinsam Argumente sammeln, um die Position von Mitarbeitenden im sozialen Bereich zu stärken. Der Austausch richtet sich ausschließlich an Mitglieder der BAG ÖRT.
Datum: 08. Februar 2024
Uhrzeit: 13:00 – 14:00 Uhr (digital über GotoMeeting)
Zum Hintergrund: Bundesregierung lehnt Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter:innen ab
Die Bundesregierung steht einem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter:innen ablehnend gegenüber. In einer Antwort (20/9918) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/9614) verweist sie darauf, dass das Bundesverfassungsgericht „wiederholt das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung hervorgehoben und das Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont“ habe. Aktuell laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Sozialarbeiter*innen eines Fanprojekts in Karlsruhe. Wie der Kicker berichtet, sorgte der Fall bundesweit für Entsetzen, da drei Sozialarbeiter:innen eine Zeugenaussage verweigerten und ihnen dadurch ein Verfahren wegen Verdachts der Strafvereitelung droht.
Daraus folge, „dass zur Erhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden muss“, heißt es in der Antwort weiter. Die Einräumung eines Zeugnisverweigerungsrechts aus beruflichen Gründen bedürfe daher einer besonderen Legitimation und komme nur in Betracht, wenn besonders wichtige Interessen vorliegen. Die Tätigkeit von Sozialarbeiter:innen, darunter auch Mitarbeitenden in Fanprojekten, entspreche nicht dem der Strafprozessordnung zugrundeliegenden Verständnis von Berufsgeheimnisträgern. Dass die Bundesregierung derzeit keine spezifischen Maßnahmen plant, um die Sicherheit und den Schutz von Sozialarbeitenden zu gewährleisten, kritisiert die BAG ÖRT aufs Schärfste. Die Bedeutung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende im sozialen Bereich ist enorm wichtig. Jugendliche müssen sich im Umgang mit Sozialarbeitenden sicher und vertraut fühlen, gerade wenn es um sensible und vertrauliche Informationen von Jugendlichen handelt. Mehr zum Thema finden Sie unter Zeugnisverweigerungsrecht (zeugnis-verweigern.de)